Artenschutz

Artenschutz umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Förderung der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlichen Vielfalt.

 

Aufgabe des Artenschutzes ist es, für alle Arten, besonders für die gefährdeten, Erhaltungs-, Rückzugs- und Ausbreitungsgebiete zu schaffen. Grundsatz ist, dass der Schutz der Lebensräume der Schlüssel zum erfolgreichen Artenschutz ist! Der Schutz von Tier- und Pflanzenarten zählt zu den traditionellen Aufgaben des Naturschutzes.

 

Früher beschränkte man sich lediglich auf den gesetzlichen Schutz vor unmittelbaren Zugriffen durch den Menschen (Pflücken von bestimmten Pflanzenarten etc.).

 

 

Heute bilden nicht mehr einzelne Individuen den Schwerpunkt im Artenschutz, sondern der Schutz von Populationen bis hin zur Gesamtheit aller Populationen einer Art (Tierquälerei fällt hingegen in den Zuständigkeitsbereich des Tierschutzes). Auf Grund der spezifischen Bindung von Arten an ihren Lebensraum oder an eine Vielfalt von spezifischen Teillebensräumen sollte Artenschutz sinnvoller Weise durch verstärkte Bestimmungen zum Lebensraumschutz ergänzt werden.

 

Quelle: Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AGA) e.V.